Klasse A1/ A2/ A - Motorrad

A1:
  • Ausbildungsbeginn ab 15,5 Jahren möglich
  • Motorräder bis max. 125 ccm
  • Fahrprüfung ab dem 16. Geburtstag möglich
A2:
  • Ausbildungsbeginn ab 17,5 Jahren möglich
  • Motorräder bis max. 35 kW
  • Fahrprüfung ab dem 18. Geburtstag möglich
A:
  • Ausbildungsbeginn ab 23,5 Jahren möglich
  • alle Motorräder
  • Fahrprüfung ab dem 24. Geburtstag möglich
  • Theoriekurs: auf 2 Tage aufgeteilt - 6 Unterrichtseinheiten A-spezifisch (wenn noch kein Führerschein vorhanden ist, dann 20 Unterrichtseinheiten Grundwissen zusätzlich)
  • Fahrstunden: mind. 17,5 Fahrlektionen (zu je 40 Minuten, werden in Blöcken gefahren), für Schüler ab dem 39. Geburtstag: + 2,5 Fahrlektionen
  • Theorieprüfung: abgeschlossener Theoriekurs erforderlich
  • Fahrprüfung: nach bestandener Theorieprüfung und abgeschlossenen Fahrstunden

Nach bestandener Fahrprüfung muss die Mehrphasenausbildung absolviert werden:

  1. Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch: 2 - 12 Monate nach bestandener Fahrprüfung - privates Motorrad
  2. Perfektionsfahrt: 4 - 14 Monate nach bestandener Fahrprüfung (frühestens 3 Monate nach der 1. Perfektionsfahrt) - Fahrschulmotorrad oder privates Motorrad (frühestens 2 Monate nach dem Fahrsicherheitstraining)
  • Umstieg von A1 auf A2:  
    • frühestens nach 2 Jahren möglich
    • Mehrphasenausbildung muss absolviert sein
    • Praxisprüfung oder 9 Fahrlektionen (1 Lektion = 40 Minuten)
  • Umstieg von A2 auf A:  
    • frühestens nach 2 Jahren möglich
    • Mehrphasenausbildung muss absolviert sein
    • Praxisprüfung oder 9 Fahrlektionen (1 Lektion = 40 Minuten)
  • Umstieg von A1 auf A:
    • nach 4 Jahren Besitz von A1
    • Mehrphasenausbildung muss absolviert sein
    • Fahrprüfung auf einem A-Motorrad, das Mindestalter beträgt außerdem 24 Jahre