Klasse A1/ A2/ A - Motorrad
A1:
- Ausbildungsbeginn ab 15,5 Jahren möglich
- Motorräder bis max. 125 ccm
- Fahrprüfung ab dem 16. Geburtstag möglich
A2:
- Ausbildungsbeginn ab 17,5 Jahren möglich
- Motorräder bis max. 35 kW
- Fahrprüfung ab dem 18. Geburtstag möglich
A:
- Ausbildungsbeginn ab 23,5 Jahren möglich
- alle Motorräder
- Fahrprüfung ab dem 24. Geburtstag möglich
- Theoriekurs: auf 2 Tage aufgeteilt - 6 Unterrichtseinheiten A-spezifisch (wenn noch kein Führerschein vorhanden ist, dann 20 Unterrichtseinheiten Grundwissen zusätzlich)
- Fahrstunden: mind. 17,5 Fahrlektionen (zu je 40 Minuten, werden in Blöcken gefahren), für Schüler ab dem 39. Geburtstag: + 2,5 Fahrlektionen
- Theorieprüfung: abgeschlossener Theoriekurs erforderlich
- Fahrprüfung: nach bestandener Theorieprüfung und abgeschlossenen Fahrstunden
Nach bestandener Fahrprüfung muss die Mehrphasenausbildung absolviert werden:
- Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch: 2 - 12 Monate nach bestandener Fahrprüfung - privates Motorrad
- Perfektionsfahrt: 4 - 14 Monate nach bestandener Fahrprüfung (frühestens 3 Monate nach der 1. Perfektionsfahrt) - Fahrschulmotorrad oder privates Motorrad (frühestens 2 Monate nach dem Fahrsicherheitstraining)
- Umstieg von A1 auf A2:
- frühestens nach 2 Jahren möglich
- Mehrphasenausbildung muss absolviert sein
- Praxisprüfung oder 9 Fahrlektionen (1 Lektion = 40 Minuten)
- Umstieg von A2 auf A:
- frühestens nach 2 Jahren möglich
- Mehrphasenausbildung muss absolviert sein
- Praxisprüfung oder 9 Fahrlektionen (1 Lektion = 40 Minuten)
- Umstieg von A1 auf A:
- nach 4 Jahren Besitz von A1
- Mehrphasenausbildung muss absolviert sein
- Fahrprüfung auf einem A-Motorrad, das Mindestalter beträgt außerdem 24 Jahre