Klasse B - Auto

Ausbildungsbeginn ab 17,5 Jahren möglich

  • Theoriekurs: Tages-, Abend- oder Ferienkurs (20 Unterrichtseinheiten Grundwissen + 12 Unterrichtseinheiten B-spezifisch)
  • Fahrstunden: mind. 22,5 Fahrlektionen (zu je 40 Minuten, werden in Blöcken gefahren) inkl. Autobahn- und Nachtfahrt
  • Theorieprüfung: abgeschlossener Theoriekurs erforderlich
  • Fahrprüfung: ab dem 18. Geburtstag möglich
  • zusätzliches Üben mit max. 2 Begleitern und privatem Auto möglich
  • Theoretische Einweisung der Begleiter notwendig
  • Voraussetzungen für Begleiter:
    • muss mind. 7 Jahre den Fühererschein der Klasse B besitzen
    • muss in den letzten 3 Jahren ein Kraftfahrzeug der Klasse B gelenkt haben
    • darf innerhalb der letzten 3 Jahre nicht wegen schwerer Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein
  • Führerscheinuntersuchung für die Ausstellung des L-Übungsfahrten-Bescheides notwendig
  • L-Übungsfahrten-Bescheid:
    • wird von der Behörde ausgestellt (Behördenweg wird von uns übernommen)
    • max. 18 Monate gültig ab Ausstellung
    • kann nur einmal im Leben des Schülers beantragt werden

Nach bestandener Fahrprüfung muss die Mehrphasenausbildung absolviert werden:

  1. Perfektionsfahrt: 2 - 4 Monate nach bestandener Fahrprüfung - Fahrschulauto
  2. Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch: 3 - 9 Monate nach bestandener Fahrprüfung - privates Auto
  3. Perfektionsfahrt: 6 - 12 Monate nach bestandener Fahrprüfung (frühestens 3 Monate nach der 1. Perfektionsfahrt) - Fahrschulauto

 

Für sehr gute Theorieprüfungsergebnisse gibts ein Zuckerl bei der Perfektionsfahrt

Die Lenkberechtigung der Klasse B umfasst:

  • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für zu befördernde Personen außer dem Lenkerplatz und mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg
  • Kraftfahrzeuge mit drei Rädern
  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B im Führerschein den Code 111 eingetragen hat
  • Motorfahrräder (Mopeds und Mofas)
  • 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • alle Quads