Klasse C + C95 - LKW + Berufskraftfahrer
Ausbildungsbeginn ab 17,5 Jahren möglich
- Theoriekurs: 10 Unterrichtseinheiten C-spezifisch
- Fahrstunden: 10 Fahrlektionen (zu je 40 Minuten, werden in 4 Blöcken gefahren)
- Theorieprüfung: abgeschlossener Theoriekurs erforderlich
- Fahrprüfung: ab dem 18. Geburtstag möglich
C95 - Berufskraftfahrergrundqualifikation
- für alle die Ihren C-Schein gewerblich nützen wollen
- zusätzlich zur C-Ausbildung in der Fahrschule, wird die Fahrprüfung um eine Stunde verlängert und danach eine Theorieprüfung (schriftlich und mündlich) bei der Landesregierung abgelegt
Gerne erklären wir dir im Büro persönlich den Ablauf und Nutzen der C-95 Ausbildung, vorab kannst du dir die Homepage der Landesregierung durchlesen.
Folgende Fahrzeuge dürfen mit dem C-Führerschein ab dem 21.Geburtstag, oder ab dem 18. Geburtstag, wenn C-95 vorhanden ist gelenkt werden:
- Kraftwagen über 3,5t hzGm bis 8 Sitzplätze für zu befördernde Personen, außer dem Lenker
- Sonderkraftfahrzeuge
Wenn kein C-95 absolviert wurde, darf mit dem 18. Geburtstag vorerst (mit dem 21. Geburtstag kommt dann automatisch der Rest dazu) folgendes gelenkt werden:
- Kraftwagen mit nicht mehr als 7,5t hzGm