Wie kann ich auf dem Übungsplatz üben?

Fahrschulfahrzeuge haben bei der Platzbenützung IMMER VORRANG VOR privaten Fahrzeugen!

Fahrschüler der Fahrschule Gross und unserer Partnerfahrschulen Zimmerer in Korneuburg, Stockerau und Tulln mit gültigem L- oder L17 Bescheid. Das Fahrzeug muss mit L- bzw. L17 Schildern der berechtigten Fahrschule gekennzeichnet sein (Schilder im Büro erhältlich).

WICHTIG: der Bescheid zum L- bzw L-17 Fahren muss IMMER ZUERST in der Fahrschule kontrolliert und abgestempelt werden, sonst gibt es AUSNAHMSLOS KEINE EINTRITTSKARTE !!!

1. WANN?

an Samstagen von 14:00 – 19:00

an Sonn- und Feiertagen von 8:00 – 13:30

Diese Zeiten sind einzuhalten und der Platz jeweils pünktlich zu verlassen.

Einlasskarten sind an der Rezeption des Sporthotels Hollabrunn zu beheben und am selben Tag zu retournieren.

Das Tor 2  öffnet jeweils für 2 Minuten.

Jederzeit kann der Platz über die gekennzeichneten Notausgänge verlassen werden.

Nur Inhaber einer Einlasskarte mit maximal 4 Begleitpersonen sind berechtigt, den Übungsplatz zu betreten.

 

2. WER darf den Platz benützen?

Fahrschüler und Begleiter mit Bescheid für L- oder L-17 Fahrten, wenn der Bescheid in der Fahrschule Gross oder Zimmerer abgestempelt wurde.

Die Begleitperson bzw. alle Begleitpersonen haben bei Fahrübungen im Fahrzeug mitzufahren, der Bescheid und  Führerschein des Begleiters sind mitzuführen.

Die Haftungsverzichtserklärung muss in der Fahrschule Gross oder Fahrschule Zimmerer abgegeben worden sein.

 

3. WOMIT darf der Platz befahren werden?

Ausschließlich mit zum Verkehr zugelassenen PKW  im verkehrs- und betriebssicherem Zustand, wobei das KFZ vorne und hinten ausschließlich mit

L bzw. L17- Tafeln der Fahrschule Gross oder Zimmerer gekennzeichnet sein muss.

 

4. WIE darf der Platz benützt werden?

Am Platz gilt die Straßenverkehrsordnung.

Ausnahme: Ein Fahrschulauto hat bei der Nutzung immer Vorrang.

Tempolimit :  maximal 30 km/h

Riskantes oder rücksichtsloses Verhalten ist zu unterlassen, andernfalls kann ein Platzverbot ausgesprochen werden.

Der Platz ist sauber zu halten, Abfall ist in den bereitgestellten Abfallbehältern  zu entsorgen.

Am Platz besteht ausnahmslos Rauchverbot.

Tiere sind nicht erlaubt.

Toiletten befinden sich im Sporthotel Hollabrunn neben der Rezeption.

Sollten Ihnen Mängel am Platz auffallen, werden Sie ersucht, diese an der Rezeption des Sporthotels zu melden.

Für Schäden, die dem Platz oder einen Benützer des Platzes zugefügt werden, haftet der Verursacher.

 

5. Haftungsausschluss

Das Benützen des Übungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Grundeigentümer/Betreiber ist ausdrücklich ausgeschlossen.

1. WANN?

an Samstagen: 8:00 – 13:30

an Sonn- und Feiertagen: 14:00 – 19:00

Öffnungszeiten einhalten, den Platz pünktlich verlassen!

 

2. WIE?

Deine Zutrittskarte erhältst du an der Rezeption des Sporthotels Hollabrunn. Max. 4 Begleitpersonen sind erlaubt.

Das Tor 1 öffnet jeweils für 2 Minuten, 2 Notausgänge sind vorhanden.

 

3. WER darf den Platz benützen?

Kinder bis 14 Jahre, in Begleitung einer zumindest 16-jährigen Aufsichtsperson, maximal 4 Begleitpersonen.

 

4. WOMIT darf der Platz befahren werden?

AUSSCHLIESSLICH Fahrräder und Tretroller, die nur mit Muskelkraft angetrieben werden, in betriebssicherem Zustand, der Körpergröße des Kindes entsprechend.

 

5. WIE darf der Platz benützt werden?

Am Platz gilt die STVO, insbesondere auf die HELMPFLICHT wird verwiesen!

Auf jeweils kleineren und jüngeren Verkehrsteilnehmer ist Rücksicht zu nehmen, im Zweifelsfall der Vorrang einzuräumen.

Riskantes oder rücksichtsloses Verhalten ist zu unterlassen, andernfalls: Platzverbot

Der Platz ist sauber zu halten, und Abfall in den bereitgestellten Abfallbehälter zu entsorgen.

Am Platz besteht ausnahmslos Rauchverbot. Tiere sind nicht erlaubt.

Toiletten befinden sich im Sporthotel Hollabrunn neben der Rezeption.

Sollten Ihnen Mängel am Platz auffallen, werden Sie ersucht, diese an der Rezeption des Sporthotels zu melden. Der Platz ist videoüberwacht.

Für Schäden, die dem Platz oder einem Benützer des Platzes zugefügt werden, haftet der Verursacher.

 

6. Haftungsausschluss

Das Benützen des Übungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Grundeigentümers/Betreibers ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Mit dem Bescheid für L- oder L-17 Fahren ins Büro eurer Fahrschule (Gross oder Zimmerer) kommen und bestätigen lassen
WICHTIG: der Bescheid zum L- bzw L-17 Fahren muss IMMER ZUERST in der Fahrschule kontrolliert und abgestempelt werden, sonst gibt es AUSNAHMSLOS KEINE EINTRITTSKARTE !!!
  • Mit dem gestempelten Bescheid zum Sporthotel Hollabrunn fahren. Die Rezeption befindet sich unmittelbar neben dem Übungsplatz in der Dechant Pfeifer-Str. 3
  • An der Rezeption erhält der Begleiter des Fahrschülers eine elektronische Eintrittskarte  (€ 5,- Einsatz)
  • Das Tor öffnet für 2 Minuten, der Platz kann aber auch während der Öffnungszeiten jederzeit durch das gleiche Zufahrtstor oder die Gehtüre daneben verlassen werden.

An Werktagen bleibt der Übungsplatz von Montag bis Freitag vom Start der ersten Fahrstunde in der Früh bis zum Ende der letzten Lektion am Abend geöffnet, wobei FAHRSCHULFAHRZEUGE BEI DER PLATZBENÜTZUNG IMMER VORRANG HABEN vor privaten Fahrzeugen.

Über die aktuelle Tagesöffnung informieren Sie gerne unsere freundlichen Bürodamen unter 02952 / 2606.

Mit dem Auto:

Mo - Fr (Werktag):    08:00 - 17:00 Uhr

Dienstag:                        08:00 - 20:00 Uhr

Samstag:                       14:00 - 19:00 Uhr

Sonn- und Feiertag:  08:00 - 13:30 Uhr

 

Mit dem Fahrrad:

Samstag:                      08:00-13:30 Uhr

Sonn- und Feiertag: 14:00-19:00 Uhr