Klasse B-L17 - Auto

Ausbildungsbeginn ab 15,5 Jahren möglich

  • Theoriekurs: Tages-, Abend- oder Ferienkurs (20 Unterrichtseinheiten Grundwissen + 12 Unterrichtseinheiten B-spezifisch)
  • Fahrstunden: 15 Fahrlektionen (zu je 40 Minuten, werden in Blöcken gefahren), wir empfehlen deinen Begleitern bei den letzten 2,5 Fahrlektionen im Fahrschulauto mitzufahren.
  • Theoretische Einweisung der Begleiter notwendig
  • Theorieprüfung: kann jederzeit nach dem Theoriekurs absolviert werden (Achtung: nur 18 Monate gültig)
  • Privates Üben mit dem L17-Taferl und deinem Begleiter (3 x 1.000 km und 3 Kontrollfahrten mit dem Fahrlehrer)
  • Praktische Prüfung: ab dem 17. Geburtstag mit dem privaten Auto möglich
  • maximal 2 Begleiter erlaubt
  • Theoretische Einweisung der Begleiter notwendig
  • Voraussetzungen für Begleiter:
    • muss mind. 7 Jahre den Fühererschein der Klasse B besitzen
    • muss in den letzten 3 Jahren ein Kraftfahrzeug der Klasse B gelenkt haben
    • darf innerhalb der letzten 3 Jahre nicht wegen schwerer Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein
  • Führerscheinuntersuchung für die Ausstellung des L-17-Bescheides notwendig
  • L17-Bescheid:
    • wird von der Behörde ausgestellt (Behördenweg wird von uns übernommen)
    • max. 18 Monate gültig ab Ausstellung
    • kann nur einmal im Leben des Schülers beantragt werden
  • 1.000 km werden mit dem privaten Auto und deinem Begleiter absolviert und im Fahrtenprokoll dokumentiert
  • 1. Kontrollfahrt mit dem privaten Auto und dem Begleiter, sowie dem Fahrlehrer
  • 1.000 km werden mit dem privaten Auto und deinem Begleiter absolviert und im Fahrtenprokoll dokumentiert
  • 2. Kontrollfahrt mit dem privaten Auto und dem Begleiter, sowie dem Fahrlehrer
  • 1.000 km werden mit dem privaten Auto und deinem Begleiter absolviert und im Fahrtenprokoll dokumentiert
  • abschließende praktische Schulung mit dem Fahrschulauto oder dem Privatauto, mit Begleiter

Nach bestandener Fahrprüfung muss die Mehrphasenausbildung absolviert werden:

  1. Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch: 3 - 9 Monate nach bestandener Fahrprüfung - privates Auto
  2. Perfektionsfahrt: 6 - 12 Monate nach bestandener Fahrprüfung (frühestens 3 Monate nach der 1. Perfektionsfahrt) - Fahrschulauto

 

Für sehr gute Theorieprüfungsergebnisse gibts ein Zuckerl bei der Perfektionsfahrt

Die Lenkberechtigung der Klasse B umfasst:

  • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für zu befördernde Personen außer dem Lenkerplatz und mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg
  • Kraftfahrzeuge mit drei Rädern
  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B im Führerschein den Code 111 eingetragen hat
  • Motorfahrräder (Mopeds und Mofas)
  • 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • alle Quads